Einwohnerinnen und Einwohner haben die Möglichkeit, ihre Daten für die Bekanntgabe an Private gestützt auf Art. 13 des Datenschutzgesetzes (KDSG) vom 19. Februar 1986 sperren zu lassen.
Füllen Sie das nachstehende Formular aus und reichen Sie dieses an die Einwohnerkontrolle, Bühlweg 1, 3628 Uttigen ein.