Ein Todesfall ist für die Angehörigen verständlicherweise derart eingreifend, dass die Erledigung amtlicher Formalitäten von zweitrangiger Bedeutung ist. Trotzdem müssen leider einige Formalitäten innert den gesetzlichen Fristen abgewickelt werden.
Todesfall zu Hause:
Hat der Arzt den Tod festgestellt (ärztliche Todesbescheinigung verlangen) so ist ein Bestattungsunternehmen für die Leichenbesorgung zu verständigen. Anschliessend (innert 2 Tagen nach dem Tod) ist beim Zivilstandsamt vorzusprechen. Mitzubringen sind Familienbüchlein, Niederlassungsbewilligung und Todesbescheinigung des Arztes.
Todesfall ausserhalb des Wohnsitzes:
In diesem Fall wenden Sie sich so rasch als möglich an das Zivilstandsamt am Sterbeort. Dort ist ebenfalls das Familienbüchlein vorzulegen, damit der Tod eingetragen werden kann.
Todesfall im Spital oder Altersheim:
Stirbt eine Person im Spital oder im Altersheim, meldet diese Institution den Todesfall direkt beim Zivilstandsamt. Sie sorgt auch für die ärztliche Todesbescheinigung.
In jedem Fall ist abzuklären, ob eine letztwillige Verfügung (Testament) der verstorbenen Person vorliegt. Diese ist unverzüglich der Gemeindeverwaltung zu übergeben (Eröffnung durch den Gemeinderat).
Für das Festlegen der Daten und Zeiten für die Bestattung, setzen Sie sich mit Thomas Philipp, Pfarrer Kirchgemeinde Kirchdorf, in Verbindung (031 781 01 73).
In einem Todesfall ist von Amtes wegen innert 7 Tagen nach dem Tod ein Siegelungsprotokoll aufzunehmen.
Während Festtagen oder ausserordentlichen Öffnungszeiten kann ein Todesfall zu den Büroöffnungszeiten via Piket Nummer mitgeteilt werden: 079 615 88 79.