Wer aus der Gemeinde wegzieht, hat sich spätestens am Tag des Wegzugs bei der Einwohnerkontrolle oder mittels eUmzugCH abzumelden.
Wegzug bei Schweizer Bürgerinnen und -Bürgern
Wer aus der Gemeinde wegzieht, hat sich spätestens am Tag des Wegzugs bei der Einwohnerkontrolle oder mittels eUmzugCH abzumelden. Die Anmeldung bei der neuen Wohnsitzgemeinde muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen.
Wegzug von Ausländerinnen und Ausländern
Die Abmeldung muss spätestens am Tag des Wegzugs erfolgen. Mitzunehmen ist der Ausländerausweis. Bei einem Wegzug ins Ausland ist die Auslandadresse und eine Kontaktadresse in der Schweiz zu hinterlegen
Meldeformular zur Wohnadresse Minderjähriger
Bei getrenntem Wohnsitz von gemeinsam sorgeberechtigten Eltern ist die Erklärung betreffend dem Aufenthaltsort Minderjähriger auszufüllen. Diese Erklärung ist nur in einer ordentlichen Zu-, Um-, resp. Wegzugsmeldung im Rahmen der geltenden Meldevorschriften rechtsgültig. Das unterschriebene Meldeformular ist umgehend der Einwohnerkontrolle einzureichen.
Trennung Ehepaar
Ein getrennter Wohnsitz hat Auswirkungen auf die steuerliche Situation der Steuerpflichtigen:
Bei Trennung werden die Ehegatten aufgrund des Steuergesetzes (StG) Art. 68 Abs 2 vom 21.05.2000 für das ganze Steuerjahr getrennt veranlagt, wenn per Stichtag 31.12 des Steuerjahres unveränderte Verhältnisse vorliegen. Die Einwohnerkontrolle verlangt deshalb bei einer Trennung innert 10 Tagen nach dem Abmeldedatum das untenstehende Formular.