Mit Inkrafttreten des revidierten Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzes ging die Zuständigkeit für das Ausstellen von Handlungsfähigkeitszeugnisses von den Gemeinde auf die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) über.
KESB Thun
Kinders- und Erwachsenenschutzbehörde Thun
Scheibenstrasse 5
3602 Thun